Herausforderungen & Lösungen

Geogenes Arsen
Geogenes Arsen kommt im Gestein natürlicherweise vor – AUCH IM AXEN UND AM GOTTHARD. UMFANGREICHE ABKLÄRUNGEN FÜHRTEN ZU VORGABEN UND SCHUTZMASSNAHMEN, UNTER WELCHEN SOLCHES GESTEIN SICHER UND UMWELTVERTRÄGLICH geschüttet WERDEN KANN.
Herausforderung
Arsen kommt in den Alpen natürlicherweise vor und kann in gewissen geologischen Formationen im Gestein gebunden und angereichert sein. Dieses sogenannte geogene Arsen ist auch im Ausbruchmaterial der beiden Grossprojekte «Zweite Röhre Gotthard-Strassentunnel» und «Neue Axenstrasse» vorhanden – allerdings unter unterschiedlichen Bedingungen.
Damit Ausbruchmaterial in den See geschüttet werden darf, müssen die gesetzlichen Grenzwerte gemäss der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) eingehalten werden. Bei Vorliegen von geogenen Belastungen ist eine spezifische Gefährdungabschätzung durchzuführen. Im Vorfeld der Seeschüttung wurden Gefährdungsabschätzungen durch Spezialisten unter Einbezug der EAWAG sowohl für das Gesteinsmaterial ab dem Axen als auch ab dem Gotthard gemacht. Dabei wurden Bedingungen und Schutzmassnahmen definiert, unter welchen arsenhaltiges Material geschüttet werden darf, ohne Mensch und Umwelt zu gefährden.
So gibt es signifikante Unterschiede in der Geologie und im Ausbruchverfahren (TBM- vs. Sprengvortrieb) zwischen den beiden Grossprojekten. Das Amt für Umwelt des Kantons Uri hat klare Richtlinien erlassen: Arsenhaltiges Material aus den Zonen Sasso Rosso und Sorescia der Gotthard-Baustelle darf nicht geschüttet werden, da es feiner zermahlen angelieferte würde und sich potenziell im Wasser lösen könnte. Hingegen ist das Gestein aus dem Projekt «Neue Axenstrasse», das in grösseren Brocken gesprengt wird, unter strengen Auflagen für die Seeschüttung zugelassen. Umfangreiche Analysen zeigen, dass das Arsen im Betliskalk – der im Sisikoner Tunnel ansteht – fest gebunden ist und nicht ins Wasser übergeht.
Lösungen
- Regelmässige Stichproben und chemische Analysen
Die Materiallieferanten sind für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an das zur Seeschüttung gelieferte Material verantwortlich. Sie beproben das Ausbruchmaterial regelmässig auf den Arsengehalt und melden die Ergebnisse der Umweltbaubegleitung (UBB) der Seeschüttung. Die UBB der Seeschüttung führt selbst stichprobenweise Beprobungen des angelieferten Materials durch und entnimmt Seewasserproben im Schüttgebiet. Sind festgelegte Alarmierungs- oder Interventionsgrenzwerte überschritten, greifen sofortige Massnahmen bis hin zu einem Materialannahmestopp oder Schüttstopp. Sämtliche Messergebnisse und getroffenen Massnahmen werden mittels Quartalsberichten z.H. des Amtes für Umwelt dokumentiert.
- Schutzmassnahmen und ‑vorkehrungen
Für das arsenhaltige Ausbruchmaterial bzw. für den Betliskalk, der vom Axen angeliefert wird, gelten unter anderem folgende Schutzmassnahmen:
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- Zerkleinerung nur soweit für Transport nötig.
- Schüttung in einer Pontonanlage und im Schutz von Schürzen.
- Schüttung in mindestens 200 Meter Abstand vom Ufer.
- Schüttung in einer Wassertiefe von vorzugsweise ≥ 10 Meter.
- Schüttung ohne lange Unterbrechungen und an einem einzigen Ort.
- Schnelle (innert Monatsfrist) und ausreichende (> 1 Meter) Überdeckung mit anderem Gestein.
- Seewasserkontrollen während Schüttarbeiten in der Pontonanlage und in der Umgebung.
Die Seeschüttung Urnersee unterliegt strengen Umweltauflagen. Durch laufende Überwachung, regelmässige Prüfungen und definierte Eingriffsmöglichkeiten wie Materialannahmestopp oder Schüttstopp wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und mögliche Risiken minimiert werden.